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Neueinstellung

Fachliches Thema 17. April 2023

Neueinstellung

Wir sind ab dem Tag des Dienstantritts von Beamtinnen und Beamten, Richter/innen, Anwärter/innen, Studienreferendarinnen und Studienreferendaren und ab Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von Arbeitnehmer/innen, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Auszahlung der Bezüge zuständig.

Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir einige Angaben. Um Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ zu erleichtern, haben wir Checklisten erstellt, die Sie hier abrufen können:

Neueinstellung Beamtinnen/Beamte und Richter/innen.pdf

Neueinstellung Anwärter/innen und Studienreferendarinnen/Studienreferendare.pdf

Neueinstellung Arbeitnehmer/innen.pdf

Neueinstellung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte.pdf

Neueinstellung Auszubildende.pdf

Neueinstellung Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.pdf

Neueinstellung Praktikantinnen und Praktikanten.pdf