Wir sind ab dem Tag des Dienstantritts von Beamtinnen und Beamten, Richter/innen, Anwärter/innen, Studienreferendarinnen und Studienreferendaren und ab Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von Arbeitnehmer/innen, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare für die Auszahlung der Bezüge zuständig.
Um Ihre Bezüge rechtzeitig auszahlen zu können, benötigen wir einige Angaben. Um Ihnen den Weg durch den „Vordruckdschungel“ zu erleichtern, haben wir Checklisten erstellt, die Sie hier abrufen können.
Wichtiger Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, dass die Vordrucke vollständig ausgefüllt sind. Fehlende Angaben verursachen Nachfragen und können die Auszahlung der Bezüge verzögern!
Neueinstellung Beamtinnen/Beamte und Richter/innen.pdf
Neueinstellung Anwärter/innen und Studienreferendarinnen/Studienreferendare.pdf
Neueinstellung Arbeitnehmer/innen.pdf
Neueinstellung studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte.pdf
Neueinstellung Auszubildende.pdf
Neueinstellung Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.pdf