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Personalnummer

Fachliches Thema 27. Februar 2023

Personalnummer

Ab dem Tag Ihrer Versetzung in den Ruhestand ist eine andere Abteilung in unserem Hause für Ihre Bezügezahlung zuständig. Aus diesem Grund erhalten Sie von uns zwei neue Personalnummern. Bitte beachten Sie, dass wir für die Bezüge- oder Beihilfezahlungen zwei unterschiedliche Personalnummern haben. Bei Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (z.B. neue Adresse) geben Sie bitte ausschließlich die Personalnummer für Ihre Bezügezahlung an. Bei Beihilfeangelegenheiten geben Sie bitte Ihre Personalnummer für die Beihilfe an.
Die ersten acht Zahlen stimmen überein, erst nach dem Schrägstrich finden Sie abweichende Angaben, die das zuständige Arbeitsgebiet bei uns bezeichnen. Die Unterscheidung ist notwendig, weil die Bearbeitung Ihrer Bezüge/Kindergeldzahlungen und Ihrer Beihilfezahlungen in verschiedenen Arbeitsgebieten erfolgt. Mit Hilfe dieser Personalnummern erfolgt eine Zuordnung, welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist. Bitte geben Sie Ihre Personalnummer mit dem zutreffenden Arbeitsgebiet bei jedem Anruf, auf jedem Schreiben und Vordruck oder auf jeder Anlage an. Da wir unsere Eingangspost elektronisch einlesen, bitten wir Sie, Ihre Schreiben und Anlagen nicht zusammen zu klammern.

Ihre aktuelle Personalnummer finden Sie immer auf Ihrer neuesten Gehaltsmitteilung oder dem letzten Beihilfebescheid.