Was ist eine Pflegeberatung?
Pflegebedürftige die bereits Pflegeleistungen erhalten, beantragt haben und ein Hilfs- oder Beratungsbedarf besteht, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin.
Werden die Beratungskosten erstattet?
Der Träger der Pflegeberatung beantragt die Erstattung der Pflegeberatungskosten mit einem formlosen Antrag direkt bei der Beihilfestelle. Die Beihilfestelle gewährt diesem für die entstandenen Pflegeberatungskosten eine pauschale Beihilfe. Maßgeblich hierfür ist die Vereinbarung zwischen dem Träger der Beratung und dem Bundesministerium des Innern nach § 37 Satz 1 BBhV.