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Rechnung, ambulante ärztliche Behandlung

Fachliches Thema 20. April 2016

Rechnung, ambulante ärztliche Behandlung

Leistungen einer ambulanten ärztlichen Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Rechnung über erbrachte ärztliche Leistungen, sollten Sie zunächst beim Rechnungsaussteller nachfragen. Oftmals klären sich die Unklarheiten oder Missverständnisse danach auf. Eine Hilfestellung zur Überprüfung kann aber auch das Angebot des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. sein, die in ihrem Internetauftritt unter www.derprivatpatient.de eine GOÄ-Rechnungsprüfung bereithalten.

Die Beihilfesachbearbeiterinnen und –bearbeiter prüfen bei der Bearbeitung Ihres Beihilfeantrags die Rechnungen in gebührenrechtlicher Hinsicht; leider sind wir jedoch nicht in der Lage diese Prüfung vorab als Serviceleistung anzubieten. Den genauen Sachverhalt bzw. den Behandlungsverlauf, der sich ebenfalls in der Rechnung niederschlägt, können jedoch nur die Patienten selbst beurteilen.