Die Heilfürsorgeverordnung sieht verschiedene Arten von Heilverfahren vor:
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- ambulante Heilkuren sowie
- Vorsorgekuren.
Allen Arten gemeinsam ist der Umstand, dass ein – formloser – Antrag gestellt werden und die Maßnahme genehmigt werden muss. Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
Wann ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden und was dabei zu beachten ist finden Sie hier.