Die Heilfürsorgeverordnung sieht verschiedene Arten von Heilverfahren vor:
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stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
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ambulante Heilkuren sowie
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Vorsorgekuren.
Allen Arten gemeinsam ist der Umstand, dass ein – formloser – Antrag gestellt werden und die Maßnahme genehmigt werden muss. Weitere, detaillierte Informationen erhalten Sie im Dokument Informationen über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.pdf.
Wann ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden und was dabei zu beachten ist finden Sie auf der Seite ambulante Rehabilitation (landbw.de).