Die Reisestelle ist neben dem Genehmigenden eine zweite Instanz beim Genehmigungsverfahren. Ihr werden ebenfalls die Anträge auf Genehmigung für die Beurteilung der reisekostenrechtlichen Voraussetzungen und ggf. die Reisevorbereitung zugeleitet. Die Reisestelle kann Daten Ihres Antrags ändern.
Ihre Dienststelle entscheidet selber, ob die Aufgaben der Reisestelle durch den Genehmigenden wahrgenommen werden sollen oder ob eine andere Person diese Aufgaben übernimmt.
Erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Dienststelle, falls Sie nicht wissen, wer bei Ihnen für die Erledigung der Reisestellenaufgaben zuständig ist.
Hinweis für Lehrkräfte:
Für Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Schulen übernimmt das zuständige Regierungspräsidium Abt. 7 Schule und Bildung die Aufgabe der Reisestelle.
Für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Sonderschulen übernimmt das zuständige Staatliche Schulamt die Aufgabe der Reisestelle.