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Rente

Fachliches Thema 02. Mai 2016

Rente

Wo kann ich eine Rentenauskunft bekommen?

Sie können eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung direkt beantragen. Eine Beteiligung unsererseits ist nicht erforderlich.

Eine Rentenauskunft bezüglich der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) können Sie nach Vorliegen der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie entweder bei Ihrer Dienststelle oder bei der VBL.

Der Antrag enthält zwei Teile. Teil A des Antrags ist von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben. Teil B ist von uns auszufüllen. Legen Sie daher Ihrem bereits ausgefüllten Antrag auf Rentenauskunft (Teil A) die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung bei und senden Sie uns den kompletten Antrag zu. Wir werden den Antrag an die VBL weiterleiten.

Wie beantrage ich Rente?

Die Rente ist bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Bitte informieren Sie auch Ihre Dienststelle über Ihren beabsichtigten Rentenbeginn.

Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen einen Vordruck mit der Bezeichnung “R250” zur Bescheinigung des voraussichtlichen Entgelts zusenden. Bitte tragen Sie Ihren Namen und Ihre Versicherungsnummer ein. Vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht. Bitte übersenden Sie uns diesen Vordruck erst vier Monate vor Beginn Ihrer Rente (wir dürfen den Vordruck vorher nicht ausfüllen).

Sobald uns Ihre Dienststelle Ihren Rentenbeginn mitgeteilt hat, erhalten Sie von uns die entsprechenden Antragsformulare zur VBL Rente. Der Antrag enthält zwei Teile. Teil A des Antrags ist von Ihnen selbst auszufüllen und zu unterschreiben. Teil B ist von uns auszufüllen. Legen Sie daher Ihrem bereits ausgefüllten Antrag auf Versorgungsrente zwei beglaubigte Fotokopien des vollständigen Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung bei und senden Sie uns den kompletten Antrag zu. Wir werden den Antrag an die VBL weiterleiten.

Sollten Sie weitere Fragen zur Rente haben, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Rentenversicherungsträger.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/, http://www.vbl.de/.