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S-Tabelle

Fachliches Thema 13. Mai 2020

S-Tabelle

Information zur Überleitung in die Entgelttabelle „S“ zum 01.01.2020

Mit Tarifeinigung vom 02.03.2019 haben sich die Tarifvertragsparteien für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst auf eine neue Eingruppierungsregelung ab 01.01.2020 verständigt (vgl. Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung). Die Entgeltzahlung soll nach der eigenständigen Entgelttabelle (Anlage G zum TV-L – sogenannte S-Tabelle) erfolgen.

Die unter diese neue Eingruppierungsregelung fallenden Beschäftigten müssen aus ihrer bisherigen Entgelttabelle (Anlage B, sogenannte „E-Tabelle“) in die S-Tabelle übergeleitet werden (Vorgaben des § 29e des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder (TVÜ-L)). 

Die Überleitung und Stufenzuordnung erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Vorzeiten. Vorzeiten, welche nach einer Stufenzuordnung noch verbleiben (sogenannte Restzeiten), werden beim Stufenaufstieg in die nächst höhere Stufe berücksichtigt.           

Die Stufenlaufzeiten der S-Tabelle unterscheiden sich von den Stufenlaufzeiten der E-Tabelle:

  • In allen Entgeltgruppen (außer der Entgeltgruppe „S2“) ist die Stufenlaufzeit in den Stufen 2 und 3 um ein Jahr verlängert (3 Jahre Laufzeit zum Aufstieg nach Stufe 3, 4 Jahre Laufzeit zum Aufstieg nach Stufe 4).
  • In den Entgeltgruppen „S8b“ sowie „S4“ gibt es in bestimmten Eingruppierungen keine Stufen 5 und 6 (Stufe 4 ist Endstufe).
  • Ebenfalls in der Entgeltgruppe „S8b“ gibt es Eingruppierungen mit verlängerter Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufen 5 und 6.

Durch diese Besonderheiten kann es zu Abweichungen der bisherigen Entgeltstufe zur neuen Entgeltstufe nach der S-Tabelle kommen.


Überleitungsverfahren:

Die personalverwaltende Dienststelle nimmt rückwirkend zum 01.01.2020 eine Neueingruppierung nach Teil II, Abschnitt 20, der Entgeltordnung vor. Die hierbei ermittelte S-Entgeltgruppe wird an das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) übermittelt. Nach einer dortigen Prüfung der anre-chenbaren Vorzeiten wird zum nächsten Abrechnungstermin die Zahlung rückwirkend ab 01.01.2020 aufgenommen.
Gleichzeitig wird das bislang vorläufig weitergezahlte Entgelt auf Grundlage der E- Entgelttabelle, einschließlich etwaiger Entgeltgruppenzulagen bzw. etwaiger Vergütungsgruppenzulagen sowie eines etwaigen Garantiebetrages, rückwirkend ab 01.01.2020 eingestellt und mit der Nachzahlung nach der S-Tabelle verrechnet.

Nach § 29e Absatz 3 TVÜ-L ist ein Zurückfallen hinter das vormalige Entgelt nach der E-/ Tabelle durch eine Überleitung in die S-Tabelle zu vermeiden. Das vormals erzielte Entgelt (einschließlich etwaiger Entgeltgruppenzulagen bzw. etwaiger Vergütungsgruppenzulagen sowie eines etwaigen Garantiebetrags) wird deshalb vom LBV in einer Vergleichsberechnung dem neuen Entgelt nach der S-Tabelle gegenübergestellt. Ist das Entgelt nach der S-Tabelle (nunmehr ohne Entgeltgruppenzu-lagen bzw. etwaiger Vergütungsgruppenzulagen sowie ohne einen etwaigen Garantiebetrags) geringer, so wird die Differenz als Zulage (in der Gehaltsmitteilung als „Besitzstand S-Tab.“ bezeichnet) gezahlt. Dieser Besitzstand wird bei zukünftigen Höhergruppierungen bzw. Stufensteigerungen angerechnet. Von dem Berechnungsblatt der Vergleichsberechnung erhält der Beschäftigte bei Zahlungsaufnahme durch das LBV eine Mehrfertigung.
Sollte diese Berechnung aus Ihrer Sicht Ungereimtheiten aufweisen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Bearbeiterin / Ihren zuständiger Bearbeiter beim LBV.

Für den Abschluss des erläuterten Überleitungsverfahrens in die S-Tabelle kann kein allgemeingültiger Termin genannt werden. Das Verfahren gewährleistet, dass keine Unterbrechung der Entgeltzahlung eintreten kann. Eine Überleitung erfolgt rückwirkend zum 01.01.2020, der Umsetzungszeit-punkt ist aber abhängig vom Zeitpunkt der neuen Eingruppierung durch die personalverwaltende Dienststelle und dem jeweiligen Arbeitsanfall bei der Sachbearbeitung des LBV für die manuelle Prüfung der Überleitung. Für etwaige zeitliche Verzögerungen bei diesem Überleitungsverfahren bitten wir daher bereits jetzt um Ihr Verständnis.