Welche Unterlagen muss ich bei einer Scheidung vorlegen?
Für tariflich Beschäftigte (mit nachstehender Ausnahme) ist seit 01.11.2006 der Familienstand nicht mehr zahlungsrelevant. Die Vorlage eines Scheidungsurteils erübrigt sich damit.
Nur noch folgende Tarifverträge sehen unter besonderen Voraussetzungen die Zahlung einer familienstandbezogenen Besitzstandszulage vor:
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der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis über den 31.01.2006 hinaus und weiterhin nach diesem Tarifvertrag regelt und Sie bereits vor dem 01.10.2005 verheiratet waren.
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der Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK), wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis über den 31.10.2009 hinaus und weiterhin nach diesem Tarifvertrag regelt und Sie bereits vor dem 01.11.2009 verheiratet waren.
Wenn in Ihrem Fall eine der vorgenannten Voraussetzungen zutrifft, benötigen wir den Tenor des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk.
Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, senden Sie uns bitte einen Nachweis des Standesamts über Ihren geänderten Nachnamen zu.