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Schuheinlagen

Fachliches Thema 13. August 2020

Schuheinlagen

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die Ihnen Ihr Arzt bei medizinischer Notwendigkeit ausstellt.

 

Pro Kalenderjahr werden die Kosten für Schuheinlagen für max. zwei Paar Schuhe – einschließlich Dienstschuhe – übernommen.

 

Die Kosten für sensomotorische (Schuh-)Einlagen werden nicht übernommen, da eine medizinische Notwendigkeit auf Grund fehlender wissenschaftlicher Nachweise über deren Wirkung nicht belegt bzw. begründet ist.