Bin ich sozialversicherungspflichtig ?
Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach dem Juristenausbildungsgesetz wird den Rechtsreferendarinnen bzw. Rechtsreferendaren eine Anwartschaft auf lebenslängliche Versorgung und auf Hinterbliebenenversorgung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 SGB VI gewährleistet. Es besteht daher Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. Sollte später keine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen, werden Sie zur Rentenversicherung nachversichert.
Allerdings besteht nach den allgemeinen Grundsätzen Versicherungspflicht in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Bitte geben Sie uns im Vordruck Erklärung zur Sozialversicherung LBV 42101s an, für welchegesetzliche Krankenkasse Sie sich entschieden haben. Erst dann können wir Sie für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei der von Ihnen gewählten Krankenkasse anmelden. Die Anmeldung zu diesen Bereichen der Sozialversicherung erfolgt elektronisch. Ebenso erhalten Sie zu gegebener Zeit von allen gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die Krankenkasse eine Mehrfertigung.
Ich möchte meine Krankenkasse wechseln, was muss ich beachten?
Sofern Sie einen Wechsel beabsichtigen, klären Sie dies bitte mit Ihrer bisherigen Krankenkasse ab. Bitte legen Sie sobald als möglich eine neue Mitgliedsbescheinigung vor. Nur so ist gewährleistet, dass die Krankenkassenbeiträge an die neu gewählte Krankenkasse abgeführt werden, und damit verbunden entsprechende Ab- und Anmeldungen erfolgen können.