Bestattungskosten
Eine Beteiligung an den Bestattungskosten ist nur möglich, wenn feststeht, dass der Tod ursächlich auf der Verfolgung beruht.
Witwen-/Witwerrente
- Die/der Verstorbene hat eine Rente wegen Schaden im beruflichen Fortkommen erhalten:Verstirbt ein Verfolgter, der eine Rente wegen Schadens im beruflichen Fortkommen bezogen hat, erhält der überlebende Ehegatte auf formlosen Antrag eine Witwen-/Witwerrente. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe bereits am 29.06.1956 bestanden haben muss
- Die/der Verstorbene hat eine Rente wegen anerkanntem Gesundheitsschaden erhalten:
Verstirbt ein Verfolgter, der einen Gesundheitsschaden angemeldet oder deshalb eine Rente bezogen hat, erhält der überlebende Ehegatte eine Witwen-/Witwerrente. Voraussetzung hierfür ist, dass der Tod mit Wahrscheinlichkeit durch die Verfolgung oder durch das anerkannte Verfolgungsleiden verursacht worden sein muss.
Hat der Verfolgte, eine Gesundheitsschadensrente wegen einer verfolgungsbedingten Erwerbsminderung von mindestens 70 v.H. bezogen, erhält der überlebende Ehegatte eine laufende Beihilfe in Höhe von 2/3 der gesetzlichen Hinterbliebenenrente. Dies gilt auch, wenn der Tod nicht ursächlich auf der Verfolgung beruht. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des überlebenden Ehegatten.
Wiederaufleben einer Witwen-/Witwerrente
Bestand ein Hinterbliebenenanspruch wegen des Todes des 1. Ehegatten bis zur Wiederverheiratung und endet diese Ehe durch Scheidung oder Tod des 2. Ehegatten, so lebt die Witwen-/Witwerrente nach dem 1. Ehegatten wieder auf.
Anträge auf Hinterbliebenenansprüche können formlos gestellt werden.
Für die Gewährung einer Witwen-/Witwerrente bei Gesundheitsschaden benötigen wir einen Antrag.pdf.
Anträge müssen innerhalb nachstehender Fristen gestellt werden
Bei Wohnsitz in Europa: 3 Monate
Bei Wohnsitz außerhalb Europas: 6 Monate
Info:
Merkblatt für Todesfälle.pdf
Leaflet for Cases of Death.pdf