Freibeträge müssen jedes Jahr neu bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragt werden. Dasselbe gilt für Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre. Diese Freibeträge werden dann über das ELStAM-Verfahren vom Finanzamt an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Der Arbeitgeber (Landesamt für Besoldung und Versorgung) ruft diese „Änderungen“ von dort monatlich ab und berücksichtigt sie dann bei der Steuerberechnung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Voraussetzungen bzw. zu den benötigten Nachweisen an Ihr zuständiges Finanzamt.