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Steuerliche Änderungen ab Januar 2024

Artikel 21. Dezember 2023

Steuerliche Änderungen ab Januar 2024

Mit dem Jahreswechsel treten einige steuerliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Bezügeabrechnung in Kraft. Hierüber möchten wir Sie in aller Kürze informieren.

1. Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags
Zum 01.01.2024 erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag von bisher 10.908 € auf 11.604 € (jährlich). Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich für jeden Elternteil von 3.012 € auf 3.192 € (insgesamt also 6.384 €, einschließlich des Betreuungsfreibetrags von 2.928 € dann in Summe 9.312 € jährlich). Das LBV wird die Erhöhung der Freibeträge automatisch ab der Bezügemitteilung für Januar 2024 berücksichtigen.

2. Erhöhung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird zum 01.01.2024 von aktuell 17.543 € auf 18.130 € (jährlich in Steuerklasse I, II und IV bis VI) bzw. von 35.086 € auf 36.260 € (jährlich in Steuerklasse III) angehoben. Auch diese Erhöhung der Freigrenze wird ab der Bezügemitteilung für Januar 2024 automatisch berücksichtigt.

3. Weitere Änderungen geplant
Derzeit befinden sich noch weitere steuerliche Änderungen für 2024 im Gesetzgebungsverfahren. Es ist noch nicht absehbar, ob und wann diese umgesetzt werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024 Änderungen eintreten, werden wir Sie dazu gesondert informieren und die Änderungen automatisch in Ihrer Bezügemitteilung berücksichtigen.