Das Tarifergebnis soll zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder fanden in diesem Jahr unter herausfordernden Rahmenbedingungen statt. Am 9. Dezember 2023 haben die Tarifvertragsparteien schließlich folgende Einigung erzielt:
- Für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder werden die Tabellenentgelte ab November 2024 um 200 Euro brutto angehoben.
- Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung des Entgeltes um 5,5 Prozent, mindestens jedoch um einen Mindestbetrag in Höhe von 340 Euro brutto. Hierfür sind die Erhöhung um den Sockelbetrag von 200 Euro ab November 2024 und die Erhöhung des Entgeltes um 5,5 Prozent ab Februar 2025 zusammenzurechnen.
- Zudem erhalten die Tarifbeschäftigten steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollbeschäftigung). Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro sowie die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar 2024 und Februar 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro schnellstmöglich zukommen zu lassen. Dies wird nach den erforderlichen umfangreichen Vorarbeiten Ende März 2024 erfolgen. Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate März 2024 bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro werden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.
- Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.
- Auszubildende erhalten Ende März 2024 eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro sowie zeitlich gestaffelt weitere 50 Euro monatlich von Januar 2024 bis Oktober 2024.
Übertragung der Tarifeinigung auf die Besoldung und Versorgung
Das Tarifergebnis soll zeit- und inhaltsgleich auf alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden.
Im Besoldungsbereich sollen entsprechend des TV Inflationsausgleich vom 9. Dezember 2023 ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden. Im Versorgungsbereich soll die Übertragung der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen wie bei früheren Einmalzahlungen systemgerecht unter Anwendung des individuellen Ruhegehalts- bzw. Hinterbliebenensatzes erfolgen.
Den Anwärterinnen und Anwärtern sowie Unterhaltsbeihilfeberechtigten (u. a. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare) sollen entsprechend der tarifvertraglichen Regelung für Auszubildende ebenfalls eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen für die Monate Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in Höhe von jeweils 50 Euro (jeweils bei Vollbeschäftigung) gewährt werden.
Auszahlungszeitpunkt der Inflationsausgleichszahlungen
Zur vorgriffsweisen Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen an die Besoldungs- und Versorgungsbeziehenden, Anwärterinnen und Anwärter sowie Unterhaltsbeihilfeberechtigten sind - wie im Tarifbereich - umfangreiche Vorarbeiten erforderlich und auch die Befassung des Finanzausschusses des Landtags ist vorgesehen.
Die Auszahlungen sollen schnellstmöglich, wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich erstmals Ende März 2024, erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sollen dann der Einmalbetrag und die bis dahin aufgelaufenen monatlichen Inflationsausgleichszahlungen gewährt werden. Im Anschluss daran erfolgt die Auszahlung mit den Bezügezahlungen jeweils monatlich.
[Dieser Artikel wurde zuletzt am 20.03.2024 aktualisiert.]