Tarifeinigung vom 14.02.2026 + Übertragung auf Besoldung und Versorgung

Tarifeinigung vom 14.02.2026 + Übertragung auf Besoldung und Versorgung

18.02.2026

Tarifeinigung vom 14.02.2026 + Übertragung auf Besoldung und Versorgung

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 14. Februar 2026 geeinigt. Demnach erhöhen sich unter anderem die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten 

  • ab 1. April 2026 um 2,8%, mindestens jedoch um 100 EUR monatlich bei Vollbeschäftigung,
  • ab 1. März 2027 um weitere 2,0%,
  • ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0%.

Die Entgelte für die unter den TVA-L BBiG und den TVA-L Pflege fallenden Auszubildenden sowie für die unter den TV Prakt-L fallenden Praktikanten werden bei Vollbeschäftigung

  • ab 1. April 2026 um 60 EUR monatlich, 
  • ab 1. März 2027 um weitere 60 EUR monatlich, 
  • ab 1. Januar 2028 um 30 EUR monatlich erhöht.

Der Einigung muss von den Gewerkschaften noch bis zum Ablauf des 13. März 2026 formell zugestimmt werden. Anschließend werden wir die Tarifeinigung möglichst schnell umsetzen.

Übertragung auf Besoldung und Versorgung
Der Tarifabschluss soll zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Hierzu ist ein Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Das Finanzministerium wird nun einen Gesetzentwurf erarbeiten. Es wird angestrebt, dass eine vorgriffsweise Auszahlung möglichst vor der Sommerpause erfolgen kann.