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Teilzentralisierung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV

Artikel 02. Mai 2024

Teilzentralisierung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung LBV

Mit Beschluss vom 12.10.2021 hat der Ministerrat beschlossen, die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamtinnen und Beamten sowie Richter und Richterinnen teilweise beim LBV zu zentralisieren.

Zum März 2024 haben abschließend alle Dienststellen ihre laufenden Dienstunfallakten an das Landesamt übergeben. 

Für Beamtinnen und Beamte sowie Richter und Richterinnen der o.g. Dienststellen bedeutet dies ab sofort folgendes Verfahren:

  1.  Die Meldung eines Dienstunfalls erfolgt wie bisher an die Dienststelle bzw. personalverwaltende Stelle
  2.  Die Unfalluntersuchung und die Entscheidung über die Anerkennung als Dienstunfall einschließlich etwaiger damit zusammenhängender rechtlicher Verfahren erfolgt wie bisher bei der Dienststelle bzw. personalverwaltenden Stelle
  3.  Die Entscheidung über die Erstattung von im Rahmen eines Unfallgeschehens geltend gemachten Sachschäden verbleibt ebenfalls bei der bisher zuständigen Dienststelle
  4.  Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten – sofern kein Sachschaden eingetreten ist – erfolgt ebenfalls wie bisher durch das Landesamt
  5.  NEU: Nach der rechtskräftigen Anerkennung eines Dienstunfalls durch die Dienststelle geht das Verfahren vollständig auf das Landesamt über. Das bedeutet, dass alle unfallfürsorgerechtlichen Leistungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes ab dem o.g. Zeitpunkt vom LBV in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um 

• die Prüfung und Erstattung von Heilverfahrenskosten
• die Zahlbarmachung des erstmalig festgesetzten Unfallausgleiches sowie die ggf. notwendigen Folgeüberprüfungen und –feststellungen

Hinweis:
Von der Teilzentralisierung der Bearbeitung von Dienstunfällen ausgenommen werden Unfallgeschehen im Polizeibereich (Polizeivollzugsdienst sowie Nichtvollzug in den Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst) sowie in den Bereichen des Justiz- und Abschiebungshaftvollzugsdienstes. In diesem Bereich bleibt es beim bisherigen Verfahren.