Fachliches Thema 11. Mai 2022 Trennung Eine Trennung müssen Sie uns nur mitteilen, wenn Sie Kinder haben. In diesem Fall benötigen wir die vollständig ausgefüllte Erklärung zum Familienzuschlag LBV 538b1 und -falls die Kinder in Ihrem Haushalt leben- eine Haushaltsbescheinigung LBV540h. Weitere wichtige Themen: Scheidung