– gilt nur für die Polizei –
Wer bekommt Übungsabfindung?
Anspruch auf Übungsabfindung haben ausschließlich Polizeibeamte.
Was ist eine Übungsabfindung?
Polizeibeamte haben Anspruch auf Übungsabfindung, wenn sie außerhalb ihres Dienstortes eine Übung durchführen. Die Übungsabfindung wird anstelle der üblichen Reisekostenvergütung als Pauschvergütung gewährt.
Wann wird eine Übungsabfindung erstattet?
Die Übungsabfindung steht dem Polizeibeamten nur dann zu, wenn die Übung mindestens 14 Stunden dauert und unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung gestellt wurde.
Wie wird die Übungsabfindung beantragt?
Die Übungen der Polizei werden über eine Schnittstelle nach DRIVE-BW übertragen.