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Vermögenswirksame Leistungen

Fachliches Thema 12. Mai 2016

Vermögenswirksame Leistungen

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, wenn

  • Sie Anwärterin/Anwärter des mittleren Dienstes des Landes sind
    und
  • Sie Anwärterbezüge erhalten und Teile dieser Bezüge vermögenswirksam anlegen

In welcher Höhe beteiligt sich der Arbeitgeber?

  • seit dem Kalenderjahr 2011: 6,65 EUR

Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, können wir Ihnen den Arbeitgeberanteil max. 2 Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewähren.

Wer, wie und in welcher Höhe kann ich vermögenswirksam sparen?

Eine Anlage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) kann jede Anwärterin / jeder Anwärter tätigen. Lediglich der Arbeitgeberanteil wird nur Anwärterinnen/Anwärtern des mittleren Dienstes gezahlt.

Wenn Sie folgende Anlageformen wählen

  • Vermögensbeteiligungen z.B. Wertpapiersparvertrag
  • Bausparverträge
  • Lebensversicherungen
  • Sparverträge

können wir seit dem Kalenderjahr 2002 bis zu 74 EUR monatlich bzw. 888 EUR jährlich an das von Ihnen gewählte Anlageinstitut überweisen.

Wollen Sie die vermögenswirksamen Leistungen zur Entschuldung verwenden, überweisen wir nur den Arbeitgeberanteil.

Wir können max. 3 Verträge gleichzeitig berücksichtigen. Der Arbeitgeberanteil wird jedoch nur einmal gewährt.

Wie beantrage/ändere ich die vermögenswirksamen Leistungen?

Wir benötigen eine Kopie des Vertrages mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer und den Vordruck LBV 507.