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Vermögenswirksame Leistungen

Fachliches Thema 12. Mai 2016

Vermögenswirksame Leistungen

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, wenn

  • Sie Beamtin/Beamter des mittleren Dienstes des Landes sind
    und
  • Sie Dienstbezüge erhalten und Teile dieser Bezüge vermögenswirksam anlegen

In welcher Höhe beteiligt sich der Arbeitgeber?

  • bei Vollbeschäftigten: 6,65 EUR
  • bei Teilzeitbeschäftigten den aus 6,65 EUR ergebenden Betrag entsprechend dem Umfang Ihrer Teilzeitbeschäftigung

Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, können wir Ihnen den Arbeitgeberanteil max. 2 Monate rückwirkend innerhalb desselben Kalenderjahres gewähren.

Wer, wie und in welcher Höhe kann ich vermögenswirksam sparen?

Eine Anlage nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) kann jede Beamtin / jeder Beamte tätigen. Lediglich der Arbeitgeberanteil wird nur Beamtinnen/Beamten des mittleren Dienstes gezahlt.

Wenn Sie folgende Anlageformen wählen

  • Vermögensbeteiligungen z.B. Wertpapiersparvertrag
  • Bausparverträge
  • Lebensversicherungen
  • Sparverträge

können wir seit dem Kalenderjahr 2002 bis zu 74 EUR monatlich bzw. 888 EUR jährlich an das von Ihnen gewählte Anlageinstitut überweisen.

Wollen Sie die vermögenswirksamen Leistungen zur Entschuldung verwenden, überweisen wir nur den Arbeitgeberanteil.

Wir können max. 3 Verträge gleichzeitig berücksichtigen. Der Arbeitgeberanteil wird jedoch nur einmal gewährt.

Wie beantrage/ändere ich die vermögenswirksamen Leistungen?

Wir benötigen eine Kopie des Vertrages mit Bankverbindung, Kontonummer und Vertragsnummer und den Vordruck LBV 507.