Die Riester-Jahresmeldungen für Beamte für 2024 konnten in Einzelfällen aus technischen Gründen nicht rechtzeitig an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt werden. Alle notwendigen Meldungen für das Beitragsjahr 2024 für die uns bekannten Einzelfälle wurden inzwischen nachgeholt.
Die ZfA hat aber zwischenzeitlich schon begonnen, einen Bescheid über die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2024 zu verschicken.
Ein Beispiel finden Sie im Dokument Bescheid Altervorsorgezulage.pdf.
In dem Bescheid der ZfA wurde den Beamtinnen und Beamten mitgeteilt, dass sie keinen Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben, weil sie für das Beitragsjahr 2024 nicht zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) gehören. Sollten Sie einen solchen Bescheid bereits erhalten haben, werden Sie vorsorglich gebeten, gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Einspruch bei der DRV oder bei der Zulagenstelle zu erheben.
Wir bitten um Entschuldigung bezüglich der Unannehmlichkeiten.