Grundsätzlich können Sie immer auf Ihre Reisekostenvergütung verzichten.
Ein Verzicht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ihnen zuvor eine Abschlagszahlung für die zu erwartenden Reisekosten gewährt wurde.
Grundsätzlich können Sie immer auf Ihre Reisekostenvergütung verzichten.
Ein Verzicht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ihnen zuvor eine Abschlagszahlung für die zu erwartenden Reisekosten gewährt wurde.