Grundsätzlich können Sie immer auf Ihre Reisekostenvergütung verzichten.
Ein Verzicht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ihnen zuvor eine Abschlagszahlung für die zu erwartenden Reisekosten gewährt wurde.
Fachliches Thema
04.12.2025
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04.12.2025
Grundsätzlich können Sie immer auf Ihre Reisekostenvergütung verzichten.
Ein Verzicht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ihnen zuvor eine Abschlagszahlung für die zu erwartenden Reisekosten gewährt wurde.