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Vorstellungsreise

Fachliches Thema 22. September 2022

Vorstellungsreise

Ob und ggf. in welcher Höhe Ihnen die Kosten aus Anlass einer Vorstellungsreise gewährt werden, entscheidet die Behörde, die Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat.
In der Regel wird Sie die Behörde in dem Einladungsschreiben über die Kostenerstattung informieren.

Sollte Ihnen eine Kostenerstattung zugesagt worden sein, verwenden Sie bitte für die Abrechnung der Reisekostenvergütung ausschließlich unseren Antragsvordruck LBV 1204. Bitte fügen Sie dem Antrag immer das für die Vorstellungsreise begründende Einladungsschreiben der Behörde bei, auf dem Ihnen die Erstattung der Reisekosten zugesagt wurde.