Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind nur beihilfefähig, wenn hierfür ab 01.02.2012 monatlich 22 Euro geleistet werden (Beihilfebeitrag).
Werden auf die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen verzichtet, steht ein Tagegeld zu.
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