Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) sind nur beihilfefähig, wenn hierfür monatlich 22 Euro geleistet werden (Beihilfebeitrag).
Werden auf die vom Krankenhaus angebotenen Wahlleistungen verzichtet, steht ein Tagegeld zu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).