Härtefonds bei Fristversäumung

Fachliches Thema

04.12.2025

Härtefonds bei Fristversäumung

Für Verfolgte, die versäumt haben, in den Fristen des BEG einen Gesundheitsschaden geltend zu machen, hat die Bundesregierung Härtefonds eingerichtet:

  • für Verfolgte jüdischen Glaubens bei der Claims Conference, Sophienstr. 44, 60487 Frankfurt/Main
  • für alle anderen Gruppen von Verfolgten und wegen laufender Beihilfe beim Bundesministerium für Finanzen (Dispositionsfonds), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn