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Härtefonds bei Fristversäumung

Fachliches Thema 26. April 2016

Härtefonds bei Fristversäumung

Für Verfolgte, die versäumt haben, in den Fristen des BEG einen Gesundheitsschaden geltend zu machen, hat die Bundesregierung Härtefonds eingerichtet:

  • für Verfolgte jüdischen Glaubens bei der Claims Conference, Sophienstr. 44, 60487 Frankfurt/Main
  • für alle anderen Gruppen von Verfolgten und wegen laufender Beihilfe beim Bundesministerium für Finanzen (Dispositionsfonds), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn