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Inflationsausgleichsprämie

Artikel 19. März 2024

Inflationsausgleichsprämie

Das Landesamt hatte am 22.12.2023 über die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder sowie die geplante Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger informiert. Nähere Informationen dazu finden Sie in dieser Meldung: Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder - Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de).

Am 28.03.2024 wird der erste Teil der Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Dies beinhaltet:

  • für Angestellte und Auszubildende die Auszahlung des Einmalbetrages sowie die Auszahlung der monatlichen Raten für Januar bis März 2024
  • für Besoldungs- und Versorgungsempfänger sowie Anwärter die Auszahlung des Einmalbetrages sowie die Auszahlung der monatlichen Raten für Januar bis April 2024

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an Besoldungs- und Versorgungsempfänger sowie Anwärter und Unterhaltsbeihilfeberechtigte erfolgt vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung.