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Krankenhausbehandlung

Fachliches Thema 30. Januar 2023

Krankenhausbehandlung

Welche Kosten werden erstattet?

Kosten für Leistungen, die ein nach § 108 SGB V.pdf zugelassenes Krankenhaus (z.B. Kreiskrankenhaus) nach der Bundespflegesatzverordnung oder nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnet, sind dem Grunde nach beihilfefähig. Dazu gehören in der Regel die allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Wahlleistungen sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig; weitere Informationen zu Wahlleistungen finden Sie auf der Seite Wahlleistungen im Krankenhaus (landbw.de).

Informationen zu einem Aufenthalt in einem nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus (z.B. Privatklinik) finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).