Hat es Auswirkungen, wenn meine Angehörigen oder ich als Versorgungsempfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind?
Sofern Sie oder Ihre Angehörigen pflichtversichert sind, müssen Sie die zustehenden Leistungen der Krankenkasse (auf Ihre Krankenversicherungskarte) in Anspruch nehmen.
Kosten für eine privatärztliche Behandlung oder Zuzahlungen oder Kostenanteile, sind nicht beihilfefähig.
Eine Beihilfe kann nur dann gewährt werden, wenn die Krankenkasse generell nichts zahlt. Dies sind z.B.:
- Wahlleistung Zweibettzimmer bei einer Krankenhausbehandlung
- wahlärztliche Leistungen bei einer Krankenhausbehandlung
- Behandlung durch den Heilpraktiker
Bitte weisen Sie durch einen Vermerk der Krankenkasse nach, ob und in welcher Höhe diese sich an den Kosten beteiligt hat.