Was ist ein Schlechtwegezuschlag?
Ein Zuschlag zur der Wegstreckenentschädigung kann gewährt werden, wenn aufgrund der Art der Dienstgeschäfte regelmäßig in größerem Umfang Fahrten auf unbefestigten Straßen oder schwer befahrbaren Feld- oder Waldwegen durchzuführen sind (§ 6 Abs. 2 LRKG). Dieser Zuschlag bedarf der Zustimmung der obersten Dienstbehörde. Bei Landesbeamten ist außerdem die Zustimmung des Finanzministeriums erforderlich.
Wie hoch ist der Schlechtwegeszuschlag?
Art Kraftfahrzeug | Betrag in Euro / je Kilometer |
---|---|
bis 600 cm³ | 0,02 |
ab 600 cm³ | 0,05 |