Was ist Wegstreckenentschädigung?
Die Wegstreckenentschädigung ist ein Kostenersatz für Fahrten, die Sie für die Erledigung einer Dienstreise mit dem privaten Kraftfahrzeug zurücklegen.
Wie hoch ist die Wegstreckenentschädigung?
Bei Verwendung des PKW mit erheblichem dienstlichen Interesse (z.B. im Außendienst oder bei der Bildung von Fahrgemeinschaften) 35 Cent pro Kilometer.
Ohne erhebliches dienstliches Interesse (in allen anderen Fällen) erhalten Sie 30 Cent pro Kilometer und für die Benutzung von Fahrrädern, E-Bikes oder Pedelecs stehen Ihnen 25 Cent pro Kilometer zu.
Erhebliches dienstliches Interesse
Bei Verwendung des PKW mit erheblichem dienstlichen Interesse (z.B. im Außendienst oder bei der Bildung von Fahrgemeinschaften) erhalten Sie 35 Cent pro Kilometer. Ein erhebliches dienstliches Interesse liegt laut der Verwaltungsvorschrift zum Landesreisekostengesetz beispielsweise vor bei
• Bediensteten, die überwiegend im Außendienst (z.B. Fahrten im Rahmen von Prüfdiensten) tätig sind
• Bildung von Fahrgemeinschaften
• Dienstreisenden mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Das Beförderungsmittel ‚zum Dienstreiseverkehr zugelassenes Kfz‘ ist mit der Rechtsänderung zum 01.01.2022 weggefallen. Um 35 Cent pro Kilometer erhalten zu können, bedarf es somit entweder einer der oben genannten Kriterien oder eines Genehmigungsvermerks bzw. Genehmigung Ihrer Dienststelle.