Beihilfe
Die Ausführungen zur Beihilfe gelten nur für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes Baden-Württemberg.
Bitte beachten Sie unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag: 08:30 – 16:00 Uhr
| Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr
| Mittwoch: 08:00 – 11:30 Uhr
| Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
| Freitag: 08:30 – 11:30 Uhr.
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer und das älteste Antragsdatum von Anträgen, die aktuell bearbeitet werden, finden Sie unter dem Thema „Bearbeitungsstand“.
A
- Akupunktur
- Allgemeines für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte
- Altersgeld
- Ambulante Psychotherapie
- Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen / ambulante Anschlussheilbehandlungen
- Angehörige, nahe
- Anschlussheilbehandlung
- Antrag
- Arzneimittel
- Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Auslandsbehandlung