Angehörige, nahe

Fachliches Thema

18.12.2025

Angehörige, nahe

Sind Behandlungen durch nahe Angehörige beihilfefähig?

Aufwendungen für Leistungen von nahen Angehörigen bei ärztlichen, zahnärztlichen und heilpraktischen Leistungen sowie bei Heilbehandlungen sind ab 01.01.2026 ohne Einschränkungen auf Grund des Verwandtschaftsverhältnisses beihilfefähig. Höchstbeträge, Begrenzungen oder Ausschlüsse bei einzelnen Leistungen sind wie bei allen anderen Leistungserbringern jedoch zu beachten.
Für Leistungen von nahen Angehörigen als Familien- und Haushaltshilfe gelten besondere Regelungen. 

Informationen zur Berücksichtigungsfähigkeit einer Ehegattin, eines Ehegatten, einer eingetragenen Lebenspartnerin, eines eingetragenen Lebenspartners finden Sie auf der Seite Ehegattin/Ehegatte/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner (landbw.de).
Informationen zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern finden Sie auf der Seite Kinder (landbw.de).