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Vorsorgevollmacht

Fachliches Thema 27. Januar 2023

Vorsorgevollmacht

Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig eine Vollmacht für eine Vertrauensperson auszustellen, die Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne erledigen kann.

Eine Vollmacht kann formlos erfolgen, sie muss jedoch von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden.

Sie können auch unsere Vorsorgevollmacht verwenden, die aktuellste Fassung erhalten Sie jederzeit im Dokument Vorsorgevollmacht.pdf.

Wir behandeln die bei uns eingereichte Vollmacht zunächst als „Vorsorgevollmacht“. Das heißt, dass wir die Vollmacht nur dann anwenden, wenn von Ihnen oder Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten geltend gemacht wird oder zumindest Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass von der Vollmacht Gebrauch gemacht wird. Einzelheiten oder mögliche Besonderheiten besprechen Sie oder ggf. Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter bitte am besten zu diesem Zeitpunkt direkt mit der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständigen Bearbeiter bei uns im Haus.

Informationen zu Besonderheiten, die sich für das Kundenportal in Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht ergeben, erhalten Sie auf der Seite FAQ (landbw.de).