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Antrag

Fachliches Thema 14. November 2022

Antrag

Wie kann ich Beihilfe beantragen?

Sie können Ihre Beihilfe in Papierform beantragen. Hierfür stehen Ihnen die Beihilfeantragsvordrucke LBV 301 und die LBV 301 ANLAGE zur Verfügung.

LBV 301:
Mit diesem Vordruck reichen Sie Ihre Rechnungen und Belege zur Beihilfeerstattung ein. Dieser Vordruck ist sowohl bei Erstanträgen als auch bei wiederholter Antragstellung immer zwingend notwendig.

LBV 301 ANLAGE:
Mit diesem Vordruck teilen Sie uns Änderungen der persönlichen Daten von Ihnen oder Ihren Angehörigen (z.B. beim Krankenversicherungsschutz) mit.

Bei erstmaliger Beihilfeantragstellung ist die Anlage zwingend vorzulegen, damit wir notwendige Prüfungen bezüglich des Beihilfeanspruchs und der Beihilfegewährung durchführen können.

Im Kundenportal können Sie Ihre Beihilfe auch elektronisch beantragen – kein Papier, kein Kuvert, kein Porto, kein Postweg!

Ebenso steht Ihnen unsere "Beihilfe BW App" für die Antragstellung zur Verfügung. 

Andere elektronische Wege um Beihilfe zu beantragen (z.B. E-Mail, ...), können leider nicht von uns akzeptiert werden.

In welcher Höhe erhalte ich Beihilfe?

Die Kosten, die nach den Beihilfevorschriften berücksichtigt werden können (beihilfefähig), werden von uns in Höhe eines Prozentsatzes (Bemessungssatz) erstattet.

Sind Fristen bei der Antragstellung zu beachten?

Ja, nach § 17 Abs. 10 BVO wird eine Beihilfe nur gewährt, wenn der Antrag auf Beihilfe vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt wird, die auf das Jahr des Entstehens der Aufwendungen folgen (Bsp.: Aufwendungen, die im Jahr 2020 entstanden sind, können bis Ablauf des Jahres 2022 geltend gemacht werden). Handelt es sich um Pflegeaufwendungen (§9 BVO) oder Krankenhaustagegeld (§ 15 Abs. 4 BVO) sind die jeweiligen Pflegetage für den Beginn der Frist maßgebend, bei der Geburtspauschale nach § 11 Abs. 2 BVO ist der Tag der Geburt oder der Tag der Annahme als Kind maßgebend. Ansonsten ist das Entstehungsdatum oder das Datum der ersten Ausstellung der Rechnung maßgebend.

Bearbeitungszeit:

Während der Weihnachtsferien und zu Beginn eines Jahres haben wir regelmäßig einen sehr hohen Antragseingang. Die Bearbeitung Ihres Beihilfeantrags kann zu diesen Zeiten möglicherweise etwas länger dauern, als Sie es sonst gewohnt sind. Wir bemühen uns, die offenen Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten. Wenn Sie Ihre Beihilfeanträge außerhalb unserer “Spitzenzeiten” stellen (das sind insbesondere der Jahreswechsel und die Sommerferien und einige Wochen danach – in diese Zeiträume fallen auch die Haupturlaubszeiten unserer Mitarbeiter/innen), können Sie in der Regel mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer rechnen.

Bitte sehen Sie generell von telefonischen oder schriftlichen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Beihilfeantrags ab.

Unterschiedliche Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen

Das eingesetzte Beihilfeabrechnungssystem verfügt über unterschiedliche elektronische Prüfstufen. Wird in einer oder in mehreren Prüfstufen ein Beleg zur manuellen Bearbeitung ausgesteuert, verlängert sich regelmäßig die Bearbeitungszeit des Beihilfeantrags. Aus diesem Grund kann es auch bei gleichzeitig eingegangenen Beihilfeanträgen zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.