Welche Früherkennungsmaßnahmen sind beihilfefähig?
- Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres: die Kosten für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden,
- Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen: die Kosten für eine Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem vollendeten 13. und dem vollendeten 14. Lebensjahr , wobei die Untersuchung auch bis zu 12 Monate vor und nach diesem Zeitintervall durchgeführt werden kann,
- Früherkennungsmaßnahmen bei Frauen vom Beginn des 20., bei Männern vom Beginn des 45. Lebensjahres an: die Aufwendungen für jährlich eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
- Früherkennungsmaßnahmen bei Personen vom Beginn des 36. Lebensjahres an: die Aufwendungen für eine Gesundheitsuntersuchung, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Diese Aufwendungen sind jedes zweite Jahr beihilfefähig.
Informationen zur Beihilfefähigkeit von Früherkennungsprogrammen finden Sie zu folgenden Themenbereichen: