Welche Impfungen werden von der Beihilfe erstattet?
Beihilfefähig sind Aufwendungen für Schutzimpfungen, die auf Grund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet oder von der obersten Gesundheitsbehörde des Landes öffentlich empfohlen sind.
Als öffentlich empfohlen gelten folgende Impfungen (einschließlich etwaiger Sonderregelungen für Baden-Württemberg):
Affenpocken/Mpox und andere Orthopocken | Empfohlen bei Männern ab 18 Jahren mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung |
Cholera | Empfohlen bei Aufenthalten in Infektionsgebieten, speziell unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, z.B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen |
Diphtherie (Halsbräune) | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Frühsommermeningoenzephalitis -FSME- (Schutzimpfung gegen Zeckenbiss) | Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne geographische Einschränkungen empfohlen |
Gelbfieber | Empfohlen vor dem Aufenthalt in Ländern mit der Gefahr einer Gelbfieberübertragung und Ländern, die bei Einreise den Nachweis einer Gelbfieberimpfung fordern |
Haemophilus influenzae Typ b (Hib) |
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Hepatitis A |
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Hepatitis B | Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen |
Herpes zoster (Gürtelrose) |
Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren Lebendimpfstoff wird nicht empfohlen. |
Humane Papillomviren (HPV) | Grundsätzlich sollte die Impfserie im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden |
Influenza (Grippe) | Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen |
Japanische Enzephalitis (JEV) | Empfohlen bei Aufenthalten in Endemiegebieten (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien) während der Übertragungszeit bei: - Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete - Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen) - wiederholten Kurzzeitaufenthalten - voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt) |
Masern | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Mumps | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Meningokokken B | Empfohlen für:
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Meningokokken C | Empfohlen für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren |
Meningokokken ACWY |
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Pertussis (Keuchhusten) | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Pneumokokken |
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Poliomyelitis - IPV (Kinderläh-mung) | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Röteln | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Tetanus | Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen |
Tollwut | Empfohlen bei Reisenden in Regionen mit Tollwutgefahr und einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einer Tollwutexposition(z.B. durch streunende Hunde oder Fledermäuse) |
Tuberkulose | Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen |
Typhus | Empfohlen bei Reisen in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen |
Varizellen (Windpocken) |
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Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und begründen keine Rechtsansprüche