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Impfungen

Fachliches Thema 27. Mai 2024

Impfungen

Welche Impfungen werden von der Beihilfe erstattet?

Beihilfefähig sind Aufwendungen für Schutzimpfungen, die auf Grund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet oder von der obersten Gesundheitsbehörde des Landes öffentlich empfohlen sind.

Als öffentlich empfohlen gelten folgende Impfungen (einschließlich etwaiger Sonderregelungen für Baden-Württemberg):

Impfungen gegen Indikation
Affenpocken/Mpox und andere Orthopocken Männer ab 18 Jahren mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung
Cholera
  • Reisen in Cholera-Epidemiegebiete mit voraussichtlich ungesichertem Zugang zu Trinkwasser
  • Längerfristige Tätigkeit in Cholera-Epidemiegebiete (z. B. medizinisches Personal)
  • Einsatz als Katastrophenhelfer und -helferinnen
Coronavirus (COVID-19)
  • Personen ab 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grundkrankheit wie bspw.:
  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z.B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  •  Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z.B. HIV-Infektion, Z.n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten
  • Personen im Alter von 18-59 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (< 3 Antigenkontakte oder ungeimpft)
  • Frauen im gebährfähigen Alter und gesunde Schwangere jeden Alters bei unvollständiger Basisimmunität
  • Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen empfohlen
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
Dengue Personen ab 4 Jahren, die eine ärztlich bescheinigte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und in ein Dengue-Endemiegebiet reisen und dort ein erhöhtes Expositionsrisiko haben (z.B. längerer Aufenthalt, aktuelles Ausbruchsgeschehen)
Diphtherie (Halsbräune) Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Frühsommermeningoenzephalitis -FSME- (Schutzimpfung gegen Zeckenbiss) Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne geographische Einschränkungen empfohlen
Gelbfieber Vor dem Aufenthalt in Ländern mit der Gefahr einer Gelbfieberübertragung und Ländern, die bei Einreise den Nachweis einer Gelbfieberimpfung fordern
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Kinder bis zum Alter von 4 Jahren
  • Personen ab einem Alter von 5 Jahren nur bei anatomischer oder funktioneller Asplenie (z.B. Sichelzellanämie)
Hepatitis A
  • Personen mit erhöhtem sexuellen Expositionsrisiko
  • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen, z.B. intravenös Drogenkonsumierende, Hämophile, oder mit Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
  • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte
  • Reisende in Endemiegebiete
Hepatitis B Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Empfohlen für Personen im Alter von 50 Jahren bis 59 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, wie z.B.:
    • angeborener oder erworbener Immundefizienz
    • HIV-Infektion
    • Rheumatoider Arthritis
    • Systemischem Lupus erythematodes
    • Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen
    • Chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma bronchiale
    • Chronischer Niereninsuffizienz
    • Diabetes mellitus
  • Personen ab 60 Jahren ohne Einschränkungen

Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren Lebendimpfstoff wird nicht empfohlen.

Humane Papillomviren (HPV) Grundsätzlich sollte die Impfserie im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt werden. Spätestens bis zum Alter von 17 Jahren sollten versäumte Impfungen nachgeholt werden
Influenza (Grippe) Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Japanische Enzephalitis (JEV)

Aufenthalte in Endemiegebieten (Südost-Asien, weite Teile von Indien, Korea, Japan, China, West-Pazifik, Nordaustralien) während der Übertragungszeit bei:

  • Reisen in aktuelle Ausbruchsgebiete
  • Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen)
  • wiederholten Kurzzeitaufenthalten
  • voraussehbarem Aufenthalt in der Nähe von Reisfeldern und Schweinezucht (nicht auf ländliche Gebiete begrenzt)
Masern Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Meningokokken B
  • Säuglinge und Kleinkinder im Alter von unter 5 Jahren
  • Personen mit einer spezifischen Grunderkrankung (z.B. bei Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz)
  • KatastrophenhelferInnen und je nach Exposition auch EntwicklungshelferInnen und medizinisches Personal
  • Kinder und Jugendliche bei Reisen in Länder mit epidemischen Vorkommen oder Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen), wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht
  • Personen in Studium oder Ausbildung bei Langzeitaufenthalt (> 4 Wochen), wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht
Meningokokken C Die Impfung wird aufgrund einer Sonderregelung für Baden-Württemberg ohne Einschränkungen empfohlen
Meningokokken ACWY
  • Gesundheitlich gefährdete Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz, wie z.B.:
    • Komplement-/Properdindefizienz
    • Therapie mit C5-Komplement-Inhibitoren (z.B. Eculizumab oder Ravulizumab)
    • Hypogammaglobulinämie
    • Anatomischer oder funktioneller Asplenie (z.B. Sichelzellkrankheit)
  • Ausbrüche oder regionale Häufungen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden
  • Reisende in Ländern mit epidemischem Vorkommen, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung (z.B. EntwicklungshelferInnen, KatastrophenhelferInnen, medizinisches Personal); dies gilt auch für Aufenthalte in Regionen mit Krankenausbrüchen und Impfempfehlungen für die einheimische Bevölkerung (WHO- und Länderhinweise beachten)
  • Pilgerreisen nach Mekka (Hadj, Umrah)
  • Langzeitaufenthalte, besonders Kinder und Jugendliche sowie Personen in Studium oder Ausbildung, wenn dies den Empfehlungen der Zielländer entspricht 
Mumps Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Pertussis (Keuchhusten) Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Pneumokokken
  • Säuglinge bis 23 Monaten
  • Personen ab 60 Jahren
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit (z.B. angeborene oder erworbene Immundefekte, sonstige chronische Krankheiten, anatomische und fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis)
Poliomyelitis - IPV (Kinderlähmung) Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Röteln Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Rotaviren Säuglinge ab 6 Wochen bis 4 Monate
Tetanus Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Tollwut Die Impfung gilt als öffentlich empfohlen
Tuberkulose Die Impfung mit dem derzeit verfügbaren BCG-Impfstoff wird nicht empfohlen
Typhus Reise in Endemiegebiete mit Aufenthalt unter schlechten hygienischen Bedingungen
Varizellen (Windpocken)
  • Kinder und Jugendliche
  • seronegative Frauen mit Kinderwunsch
  • seronegative Patientinnen vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation
  • empfänglichen Personen mit schwerer Neurodermitis
  • empfänglichen Personen mit engem Kontakt zu den beiden zuvor Genannten

 

Diese Ausführungen dienen der allgemeinen Information und begründen keine Rechtsansprüche