Wann sind Kontaktlinsen beihilfefähig?
Grundsätzlich werden Kontaktlinsen und Brillengläser beihilferechtlich gleich behandelt. Einer gesonderten medizinischen Begründung für die Anschaffung von Kontaktlinsen bedarf es nicht.
Kontaktlinsen sind demnach grundsätzlich beihilfefähig, wenn
- die Anschaffung der letzten Brillengläser / Kontaktlinsen, für die Beihilfe gewährt worden ist, mindestens drei Jahre zurückliegt
oder - eine Sehschärfenänderung eingetreten ist.
In welcher Höhe sind die Kosten für Kontaktlinsen beihilfefähig?
Eine Übersicht über die beihilferechtlichen Höchstbeträge für Kontaktlinsen und Brillen finden Sie im Dokument Höchstbeträge Sehhilfe.pdf.
Weitere ausführlichere Informationen über Sehhilfen finden Sie auf der Seite Vordrucke (landbw.de).