Muss ich mein Witwen-/Witwergeld versteuern?
Ihr Witwen-/Witwergeld ist zu versteuern. Bitte teilen Sie uns Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mit. Wir werden über diese Steuer-ID die für Sie beim Bundeszentralamt für Finanzen gespeicherten Steuermerkmale abrufen und dann der Steuerberechnung zugrunde legen.
Bitte geben Sie auf allen Unterlagen, die Sie uns übersenden, immer Ihre aktuelle Personalnummer an. Sie erleichtern uns dadurch die Zuordnung welcher Bearbeiter unseres Hauses für Sie zuständig ist.
Sollten Sie uns eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug nicht zusenden, müssen wir aufgrund der steuerlichen Vorschriften Ihre Bezüge nach der Steuerklasse 6 versteuern.
Was ist ein Versorgungsfreibetrag?
40 Prozent des Witwen-/Witwergelds, höchstens jedoch jährlich 3.000 EUR, müssen nicht versteuert werden (Stand 2005). Dieser Freibetrag wird von uns automatisch berücksichtigt.
Nach dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom 05.07.2004 vermindert sich bei einem Eintritt des Versorgungsfalles ab 2006 sowohl der Prozentsatz, als auch der Höchstbetrag. Der danach bei Eintritt des Versorgungsfalles maßgebende Prozentsatz/Höchstbetrag bleibt aber für den gesamten Zeitraum der Versorgungsbezugs gültig.
Ändert sich meine Steuerklasse?
Ihre Steuerklasse bleibt für das Kalenderjahr, in dem Ihr Ehegatte verstorben ist, und das nächste Kalenderjahr gleich. Erst dann erhalten Sie die Steuerklasse I.
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