Was ist Übernachtungsgeld?
Übernachtungsgeld wird Ihnen für während der Dienstreise notwendige Übernachtungen gewährt.
Wie hoch ist das Übernachtungsgeld?
Das Übernachtungsgeld ist eine Pauschale in Höhe von 20 Euro, wenn keine darüber hinaus gehenden Übernachtungskosten angefallen sind.
Grundsätzlich können natürlich auch höhere Übernachtungskosten (z.B. Hotel-/Pensions-kosten), die über dem Pauschalbetrag von 20 Euro liegen, erstattet werden.
Die Kosten für ein Einzelzimmer werden als notwendig anerkannt, wenn pro Übernachtung ein Betrag 95,00 Euro nicht überschritten wird. Sofern ein teureres Hotel aus der aktuellen Hotelliste gebucht wurde, sind diese Kosten erstattungsfähig.
Wann werden Übernachtungsgeld/-kosten gekürzt?
Das Übernachtungsgeld in Höhe von 20 Euro wird nicht gekürzt.
Darüber hinaus gehende Übernachtungskosten werden gekürzt, wenn diese ohne Begrün-dung über 95,00 Euro liegen.
Gibt es Besonderheiten bei Auslandsdienstreisen?
Bei Auslandsdienstreisen kann abhängig vom jeweiligen Land ein anderer Pauschalsatz für das Übernachtungsgeld gelten.