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Amtlich unentgeltlich

Fachliches Thema 22. September 2022

Amtlich unentgeltlich

Was bedeutet der Begriff „Amtlich unentgeltlich“?

Amtlich unentgeltlich bedeutet, dass Ihnen bei der Durchführung einer Dienstreise Unter-kunft oder Verpflegung (Frühstück/Mittag-/Abendessen) zur Verfügung gestellt wird, für die Ihnen persönlich keine Kosten entstehen.

Voraussetzung ist, dass Sie die Unterkunft bzw. Verpflegung Ihres Amtes wegen erhalten. Das heißt: Es besteht ein Bezug zu Ihrem Dienstgeschäft oder Ihrer dienstlichen Stellung. 
Sollten Sie kostenlos bei Verwandten oder Bekannten übernachten und von diesen kostenlose Verpflegung erhalten, gilt dies nicht als amtlich unentgeltlich.

Welche Auswirkungen hat eine amtlich unentgeltliche Unterkunft bzw. Verpflegung?

Wird Ihnen eine amtlich unentgeltliche Verpflegung zur Verfügung gestellt, gewähren wir kein Tagegeld; bei amtlich unentgeltlich erhaltener Unterkunft wird kein Übernachtungsgeld gewährt.

Bei amtlich unentgeltlichem

Frühstück

wird das zustehende

Tagegeld um

20% (4,80 EUR)

vom Tagegeld für einen vollen Kalendertag gekürzt.

Mittagessen

40% (9,60 EUR)

 

Abendessen

40% (9,60 EUR)