Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie durch die Dienstreise einen zusätzlichen Aufwand haben, wie zum Beispiel ein Mittagessen in einem Restaurant. Damit Sie die eventuell entstandenen Kosten nicht einzeln nachweisen müssen, werden diese pauschal über das sogenannte Tagegeld erstattet.
Wann erhalte ich Tagegeld?
Das Tagegeld ist von der Dauer Ihrer Dienstreise abhängig. Sie erhalten nur dann Tagegeld, wenn die Dienstreise mehr als acht Stunden dauert.
Wie hoch ist das Tagegeld?
Folgende Pauschalsätze werden als Tagegeld je Kalendertag und Dauer der Dienstreise gewährt:
Dauer der Dienstreise | Euro |
---|---|
mindestens 24 Stunden | 24,00 |
weniger als 24 Stunden, aber über 14 Stunden | 12,00 |
weniger als bzw. genau 14 Stunden, aber über 8 Stunden | 6,00 |
Wann wird das Tagegeld gekürzt?
Das Tagegeld wird gekürzt, wenn Sie während Ihrer Dienstreise amtlich unentgeltliche Verpflegung erhalten haben.
Gibt es Besonderheiten bei Auslandsdienstreisen?
Bei Auslandsdienstreisen können abhängig vom jeweiligen Land andere Tagegeldsätze gelten.