Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Ehegatten und / oder Kindern, können Sie mit einem Beihilfeantrag unter Angabe Ihrer Personalnummer für Beihilfe geltend machen. Für diese berücksichtigungsfähigen Angehörigen gelten ausschließlich die beihilferechtlichen Regelungen.