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Angehörige

Fachliches Thema 14. August 2020

Angehörige

Angehörige von Heilfürsorgeberechtigten haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. Aufwendungen von berücksichtigungsfähigen Ehegatten und / oder Kindern, können Sie mit einem Beihilfeantrag unter Angabe Ihrer Personalnummer für Beihilfe geltend machen. Für diese berücksichtigungsfähigen Angehörigen gelten ausschließlich die beihilferechtlichen Regelungen.