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Elternzeit

Fachliches Thema 02. Februar 2023

Elternzeit

Erhalte ich Elternzeit?

Sie müssen die Elternzeit bei Ihrer Dienststelle beantragen.
Die Elternzeit der Mutter kann im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen.
Die Elternzeit des Vaters kann direkt nach der Geburt, d.h. bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.

Ihre Dienststelle informiert Sie gerne über die Fristen und Bestimmungen, die in Verbindung mit der Elternzeit stehen. Bei Ihrer Dienststelle erhalten Sie auch die notwendigen Vordrucke für die Beantragung der Elternzeit.

 

Wie erhalte ich Erziehungsgeld?

Das Bundeserziehungsgeld für Kinder; die vor dem 01.01.07 geboren wurden, können Sie bei der Landeskreditbank http://www.l-bank.de/ beantragen. Sie erhalten von dort eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Bitte senden Sie uns diese zu; Sie erhalten diese von uns ausgefüllt zurück.

Für Kinder, die ab dem 01.01.2007 können Sie Elterngeld bei der Landeskreditbank http://www.l-bank.de/ beantragen. Die notwendige Arbeitgeberbescheinigung für Zeiten vor der Geburt können Sie bei uns anfordern. Informationen zum Elterngeld erhalten Sie auf der Seite Elterngeld (landbw.de).

Erhalte ich Bezüge während der Elternzeit?

Für die Dauer Ihrer Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf laufende monatliche Bezüge.
Sie können jedoch im Geburtstjahr evtl. eine anteilige Jahressonderzahlung erhalten. Diese steht Ihnen während Ihrer Elternzeit nur zu, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Elternzeit Bezüge oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten haben.
Die Jahressonderzahlung wird längstens bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, gezahlt.