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Gesundheitsschaden

Fachliches Thema 26. April 2016

Gesundheitsschaden

Leidensverschlimmerung

Bei Rente wegen Gesundheitsschaden können Sie im Regelfall eine Verschlimmerung Ihres anerkannten Leidens und damit eine höhere Rente beantragen.

Ausnahmen:

  • sogenannte Vermutungsrente nach § 31 Abs. 2 BEG (“KZ-Rente”)
  • vorangegangener Verzicht auf die Abänderungsrechte der §§ 35, 206 BEG

Einen Antrag können Sie formlos, unter Beifügung eines ausführlichen ärztlichen Attestes über den derzeitigen Gesundheitszustand stellen.

Zweitverfahren

Sofern frühere Regelungen durch Bescheid oder Urteil nach der heutigen Rechtsprechung und dem heutigen Kenntnisstand der Verfolgten-Medizin fehlerhaft sind, können Sie eine Abänderung des Bescheides oder Urteils beantragen.

Einen Antrag können Sie formlos, mit genauer Begründung und unter Beifügung eines ärztlichen Attestes stellen.

Abänderung von Vergleichen

In begrenzten Ausnahmefällen, können frühere Vergleiche zu Gunsten des Berechtigten abgeändert werden, sofern die Geschäftsgrundlage des Vergleichs schwere Mängel, insbesondere im Bereich der medizinischen Beurteilung, aufweist.

Einen Antrag können Sie formlos mit eingehender Begründung stellen.

Empfänger einer Rente wegen Gesundheitsschaden haben im Regelfall auch einen Anspruch auf