Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit

Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit

- Unterstützung bei der Verwirklichung des Chancengleichheitsgesetzes
- Unterstützung bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans
- Teilnahme an Bewerbungs- und Personalauswahlverfahren
- Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen der Dienststellenleitung
- Beteiligung an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, sofern diese Einfluss auf weibliche Beschäftigte haben können
- Ansprechpartnerin für Beschäftigte im Einzelfall
- Vereinbarkeit von Familie & Beruf (z. B. flexible Arbeitsmodelle, Telearbeit, Kinderferienbetreuung sowie Unterstützung und Beratung in Pflege- und sonstigen Betreuungssituationen)

Rechtsstellung

Rechtsstellung

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet. Sie hat ein unmittelbares Vortragsrecht und unterstützt die Dienstellenleitung bei der Verwirklichung des Gesetzes zur Chancengleichheit von Frauen, Männern und diversen Geschlechtern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg.