Widerspruchsbearbeitung und Auszahlung von Nachzahlungen für Jahre vor 2020 auf Grundlage des BVAnp-ÄG 2022
Die Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 sehen unter anderem in Fällen nicht bestandskräftig entschiedener Widersprüche bzw. Anträge Nachzahlungen für die Jahre vor 2020 vor, wenn die Widersprüche bzw. Anträge auf amtsangemessene Alimentation begründet sind, also die Voraussetzungen von Artikel 34 Absatz 1 und 35 BVAnp-ÄG 2022 vorliegen. Das Landesamt wird beginnend ab Mai 2023 sukzessive mit... Lesen