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Wiedergutmachung

Nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zuständig für Entschädigungsleistungen an Opfern nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder als politische Gegner verfolgt worden sind. Keine Zuständigkeit für Entschädigungen wegen Zwangsarbeit. Eine Broschüre zum Thema “Entschädigung von NS-Unrecht” herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen finden Sie unter diesem Stichwort. Aktuell 01/2012: Die Bundesregierung hat die Neufassung der “Richtlinie über eine Anerkennung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungsrichtlinie)“ beschlossen. Anträge können nunmehr auch über den 31.12.2011 hinaus gestellt werden. Voraussetzungen und Vorgehensweise für den Erhalt dieser Leistung finden Sie unter dem Sichwort “Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto” in verschiedenen Sprachen. Für Auskünfte steht ein telefonischer Service unter +49 (0) 228 99 7030 1324 oder die E-Mail-Adresse ghettoarbeit@badv.bund.de zur Verfügung.
  1. A
  2. B
  3. F
  4. G
  5. H
  6. K
  7. L
  8. M
  9. S
  10. V
  11. W
  12. Z

A

  1. Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto
  2. Antrag
  3. Abänderung von Vergleichen

B

  1. Broschüre "Entschädigung von NS-Unrecht Regelungen zur Wiedergutmachung"
  2. Bestattungskosten

F

  1. Fristen

G

  1. Gesundheitsschaden

H

  1. Heilbehandlung
  2. Heilverfahren
  3. Härtefonds bei Fristversäumung

K

  1. Kuren

L

  1. Leidensverschlimmerung

M

  1. Merkblätter

S

  1. Sterbefälle

V

  1. Vordrucke

W

  1. Witwen-/Witwerrente

Z

  1. Zuständigkeit
  2. Zwangsarbeit
  3. Zweitverfahren