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Kuren

Fachliches Thema 03. Februar 2023

Kuren

Die Kuren sind grundsätzlich im Land des dauernden Wohnsitzes durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur in seltenen, begrenzten Fällen möglich. Kuren müssen generell vor Beginn der Behandlung von uns genehmigt werden. Sofern die Kuren ohne Genehmigung durch uns durchgeführt werden, sind die entstandenen Kosten nicht erstattungsfähig.

Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Antragstellung formlos möglich. Dem Antrag muss jedoch ein ärztliches Attest beigelegt werden, aus dem zu entnehmen ist:

  • welche Leiden behandelt wurden
  • die Notwendigkeit der Kurmaßnahme
  • die Kurfähigkeit
  • die Kurart
  • der geeignete Kurort

Bei auswärtigem Wohnsitz benötigen wir einen Kurantrag.pdf. Sie erhalten diesen Antrag auch über die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.