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Dienstreisemanagement

Seit dem 01.01.2009 sind wir für die Abrechnung und Auszahlung von Reise- und Umzugskosten einschließlich Trennungsgeld zuständig.
Die Abrechnungsaufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen sowie der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sind von der Zuständigkeitsübertragung ausgenommen. In diesen Fällen bleibt die Abrechnung von Reise- und Umzugskosten einschließlich des Trennungsgeldes weiterhin bei den Dienststellen.